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Neues Meldegesetz ab 01. November 2015

Zum 1.11.2015 ist erstmals ein bundesweit einheitliches Meldegesetz (BMG) in Kraft getreten. Dieses regelt die Art und Weise der Datenspeicherung und Meldepflichten. Wieder eingeführt wird auch die Meldebestätigung durch den Wohnungsgeber (Eigentümer, Verwalter), um Scheinanmeldungen zu verhindern.

Ein Wohnortwechsel muss innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde angezeigt werden. Die Unterlassung der Meldepflicht, Fristversäumung oder fehlender Vermieterbescheinigung droht dem Meldepflichtigen ein Bußgeld von 1.000 Euro.

Eine Vermieterbestätigung zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt finden Sie hier:


Profi-Tipps zum Verkauf einer Immobilie ohne Makler

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Nachfolgend ein paar wertvolle Tipps für Ihren Verkauf.
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Wir nehmen Abschied - Eine Broschüre für den Trauerfall

Eine hilfreiche Broschüre für alle, die sich mit dem Thema auseinandersetzen. Unseren Artikel zur Immobilienbewertung in Bezug auf die Nachlassregelung finden Sie im nachfolgend hinterlegten Download.

Die gesamte Broschüre erhalten Sie kostenlos in unserem Büro Schönblicker Str. 29, 12589 Berlin oder unter nachfolgendem Link:
https://meintrauerfall.de/wp-content/uploads/2014/11/WNA_Treptow_Koepenick.pdf