Geldwäschegesetz

IVD-Flyer zum Thema Geldwäschegesetz

"Wenn der Immobilienmakler Sie nach dem Personalausweis fragt..." werden Sie sich vielleicht wundern.

Der Makler hat aber alles richtig gemacht, denn Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, die Identität ihrer Kunden festzustellen, zu überprüfen und zu dokumentieren. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler bei ernsthaftem Interesse ihrer Kunden für den Ankauf/Vermietung einer Immobilie zu erfüllen (Reservierung, Endverhandlung, Vorvertrag oder Ausarbeitung eines Notarvertragsentwurfs).

Dies betrifft nach § 11 II GwG

- Verkäufer und Käufer

- Vermieter und Mieter ab 10.000 € Miete/Monat.

Hier finden Sie den IVD-Flyer mit Hinweisen für Maklerkunden zum Geldwäschegesetz

IVD-Flyer zum Geldwäschegesetz (947,0 KiB)