Die Neuregelung der Maklerprovision bei Kaufimmobilien

Am 5. Juni 2020 hat der Bundesrat dem Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser zugestimmt. Entgegen dem ursprünglichen Entwurf wird durch das Gesetz nun weder das Bestellerprinzip eingeführt, noch werden Maklerkosten an sich gedeckelt.

Mit dem Gesetz zur Regelung der Maklerkosten beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern haben sich die Abgeordneten für die Beibehaltung der Doppeltätigkeit ausgesprochen. Der Regelfall wird in der Praxis die vereinbarte Doppelprovision sein.

Die Neuregelung tritt am 23. Dezember 2020 in Kraft.

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Quellen: Gesetz: Bundesgesetzblatt im Internet www.bundesgesetzblatt.de, Bundesanzeiger Verlag;

Übersicht+Video: Immobilienverband IVD