Widerruf bei Immobilienmaklerverträgen

Seit dem 13. Juni 2014 können Maklerverträge widerrufen werden. Das Widerrufsrecht betrifft ausschließlich den Maklervertrag selbst. Der vermittelte Kauf- oder Mietvertrag ist grundsätzlich nicht betroffen. Die neue Regelung beruht auf der sogenannten EU-Verbraucherrechterichtlinie und musste vom deutschen Gesetzgeber in dieser Form eingeführt werden.