Widerruf bei Immobilienmaklerverträgen

Widerruf bei Immobilienverträgen

Seit dem 13. Juni 2014 können Maklerverträge widerrufen werden. Das Widerrufsrecht betrifft ausschließlich den Maklervertrag selbst. Der vermittelte Kauf- oder Mietvertrag ist grundsätzlich nicht betroffen. Die neue Regelung beruht auf der sogenannten EU-Verbraucherrechterichtlinie und musste vom deutschen Gesetzgeber in dieser Form eingeführt werden.

Hier finden Sie das IVD-Informationsblatt zum Widerruf

IVD Informationsblatt zum Widerruf (30,7 KiB)