Neues Meldegesetz ab 01. November 2015

Ab dem 01.11.2015 ist erstmals ein bundesweit einheitliches Meldegesetz (BMG) in Kraft getreten. Dieses regelt die Art und Weise der Datenspeicherung und der Meldepflichten. Wieder eingeführt wird auch die Meldebestätigung durch den Wohnungsgeber (Eigentümer, Verwalter), um Scheinanmeldungen zu verhindern.

Ein Wohnortwechsel muss innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde angezeigt werden, ansonsten droht ein Bußgeld von 1000 Euro.

Eine entsprechende Vermieterbestätigung finden Sie in unserem Download-Bereich.